Scheinvergabekriterien für das
Praktikum der Physik für Mediziner
für Studierende der Zahnmedizin
Regelmäßige Teilnahme
Abweichend von den Regelungen in § 13 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung,
nimmt am Praktikum Physik für Mediziner regelmäßig teil, wer bei 100% aller Veranstaltungen
anwesend ist und zu jedem Praktikumstermin ein vollständiges Protokoll vorlegt. Ein Fehltermin
ist nicht zulässig.
Darüber hinaus gelten § 10 (Abmeldung und Rücktritt von scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen)
und § 13 der Studienordnung vollumfänglich.
Erfolgreiche Teilnahme
Die regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an
den Erfolgskontrollen.
Die Erfolgskontrolle besteht gemäß §§ 15 und 17 der Studienordnung aus einer Klausur mit einer
Bearbeitungszeit von 50 Minuten für 25 Fragen, die aus Rechenaufgaben sowie Aufgaben im
Antwort-Wahl-Verfahren (Single und Multiple Choice) aufgebaut ist,
und
aus mindestens zwei veranstaltungsbegleitenden Prüfungsgesprächen gemäß §18 der
Studienordnung mit einer Bestehensgrenze von 60% der maximal erreichbaren Punktzahl.
Das Endergebnis der Erfolgskontrolle ist die Summe aus der in den veranstaltungsbegleitenden
Prüfungsgesprächen durchschnittlich erreichten Punktzahl und dem Klausurergebnis.
Eine Bonusregelung ermöglicht den Erwerb von weiteren zwei Punkten.
Für den Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige
Nichtbestehen gelten die Regelungen der §§ 22, 23 und 25 der Studienordnung.
Wiederholung der Erfolgskontrolle
Die Wiederholung der Erfolgskontrolle besteht aus einer Klausur mit 25 Rechenaufgaben und
Aufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren gemäß §§ 15 und 17 der Studienordnung, für die eine
Bearbeitungszeit von 50 Minuten zur Verfügung steht.
Es gelten die Regelungen des § 23 und für das endgültige Nichtbestehen die Regelungen des §
25 der Studienordnung.