Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde
Nach §48 StrlSchV (2018) muss die Fachkunde mindestens alle fünf Jahre durch Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme aktualisiert werden. Unsere Aktualisierungskurse richten sich an Strahlenschutzbeauftrage an Schulen, die ihre Fachkunde entsprechend dieser Bestimmungen aktualisieren müssen.
Kursdauer: 1 Tag
TERMINE
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