Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeines

Gibt es Stipendien für das Studium?

Nicht spezifisch für das Biophysik-Studium, aber natürlich kommen viele der bestehenden Möglichkeiten für ein Stipendium auch für das Biophysik-Studium infrage.

Der Stipendienservice der Universität hat dazu eine eigene Webseite mit einer Übersicht eingerichtet.

Kann ich mit Absolventen/Absolventinnen des Studiengangs kontaktieren?

Für die Absolventen und Absolventinnen, aber auch für die Studierenden der Biophysik gibt es eine entsprechende Gruppe bei LinkedIn. Die Studierenden finden ggf. Ansprechpartner und Kontakte für Fragen, und nach dem Studium können Sie über die Gruppe mit ehemaligen Kommilitonen und Kommilitoninnen in Verbindung bleiben.

Prüfungen

Die Durchführung der Prüfungen wird verbindlich durch die Studienordnung geregelt. Bitte lesen Sie dort zunächst die einschlägigen Abschnitte durch. Im Prüfungsamt finden Sie Ansprechpartner zu Prüfungsfragen, und auf der Webseite auch die Prüfungstermine des laufenden Semesters.

Wahlpflichtmodule

Wie beantrage ich die Zulassung weiterer Wahlpflichtfächer?

Wenn neue Module angeboten werden, die einen fachlichen Bezug zur Biophysik haben, können Sie deren Aufnahme in den Wahlpflichtbereich des Studiengangs (Bachelor und/oder Master) beantragen. Der Antrag ist an den gemeinsamen Prüfungsausschuss beider Studiengänge zu richten. Verwenden Sie dazu bitte den entsprechenden Vordruck und fügen Sie unbedingt eine Modulbeschreibung bei. Die Dozenten des jeweiligen Moduls müssen dem Antrag ebenfalls zustimmen, da in der Regel Prüfungen oder Studienleistungen abgenommen werden müssen.

Bachelor- und Masterarbeit

Ich möchte gerne meine Bachelorarbeit (Masterarbeit, F&L-Praktikum, Praktika) außerhalb der Uni Frankfurt absolvieren. Was muss ich tun?

Die Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit), die dazu vorbereitenden Praktika und das F&L Praktikum zu Beginn des Masterstudiums können Sie ohne jede Einschränkung in einer Arbeitsgruppe in einem der drei am Studiengang beteiligten Fachbereiche (FB 13, 14, 15) absolvieren. Auch in den Max-Planck-Instituten auf dem Campus sind Kolleginnen und Kollegen, die einem dieser drei Fachbereiche angehören und daher solche Arbeiten betreuen dürfen. Wenn Sie ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit an einem anderen Fachbereich, einer anderen Universität, an einem externen Forschungsinstitut oder in der Industrie durchführen wollen, dann braucht es immer einen Kollegen oder eine Kollegin aus den Fachbereichen 13, 14 oder 15, der/die als Co-Betreuer die Arbeit begleitet. Dieser/diese Co-Betreuer/in ist dann Erstgutachter/in für die Bachelor- oder Masterarbeit. Bevor Sie eine solche externe Arbeit beginnen, müssen Sie sich das Vorhaben vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen. Legen Sie dazu dem Prüfungsausschuss einen entsprechenden Antrag vor, dem Sie ein Exposé beifügen (etwa eine Seite), aus dem das Thema, der externe Betreuer, die Vorarbeiten und der aktuelle Wissensstand, die Ziele und Arbeitsschritte sowie ein grober Zeitplan hervorgehen. Auch eine Zusage des externen Betreuers gehört dazu.

Bei externen Arbeiten in der Industrie kann das Problem auftreten, dass das Unternehmen eine vertrauliche Behandlung der erzielten Ergebnisse wünscht. Das ist machbar, aber Sie sollten es gleich von vorneherein dem Prüfungsausschuss mitteilen, der dafür Lösungen findet.

Sind Auslandsaufenthalte möglich oder vorgeschrieben?

Auslandsaufenthalte sind nicht vorgeschrieben, aber möglich. Sie können zum einen im Rahmen des europäischen Austauschprogramms ERASMUS ein Semester an einer ausländischen Universität absolvieren und sich dort absolvierte Lehrveranstaltungen für das hiesige Studium anrechnen lassen. Dies muss vor dem Auslandssemester vereinbart werden.

Eine weitere beliebte Möglichkeit ist, bestimmte große Module, z. B. die Bachelorarbeit, das Forschungs- und Laborpraktikum oder die Masterarbeit im Ausland zu absolvieren. Hier gelten die gleichen Regeln wie für die Durchführung externer Module, d. h. auch hier müssen Sie sich die externe Durchführung vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen.

Weiterhin gibt es eine regelmäßig stattfindende Sommerschule Biophysik in Kooperation mit der Fudan University in Shanghai, die abwechselnd in Shanghai und Frankfurt durchgeführt wird. Die Sommerschule ist ein Wahlpflichtmodul und umfasst ein zweiwöchiges Kompaktprogramm mit verschiedenen biophysikalischen Themen, die von Dozenten und Dozentinnen beider Universitäten vorgestellt werden. Alle zwei Jahre bietet sich so eine Gelegenheit für fünf Frankfurter Studierende der Biophysik für einen zweiwöchigen Aufenthalt in Shanghai. Ein Beispielprogramm aus dem Jahr 2015 finden sie hier.

Dürfen Studierende in der Bachelorarbeit, Masterarbeit oder in Praktika bezahlt werden?

Grundsätzlich nein. Diese Forschungsarbeiten im Rahmen der Bachelorarbeit, Masterarbeit oder im F&L-Praktikum sind Teil des Studienplans und dürfen daher nicht vergütet werden. Es ist etwas anderes, wenn Sie parallel zur Bachelor- oder Masterarbeit einen Hilfskraftjob haben, beispielsweise ein Praktikum mitbetreuen.

Nach dem Studium

Wie kann ich in Verbindung bleiben?

Für die Absolventen und Absolventinnen, aber auch für die Studierenden der Biophysik gibt es eine entsprechende Gruppe bei LinkedIn. So können Sie mit ehemaligen Kommilitonen und Kommilitoninnen in Verbindung bleiben; und die Studierenden finden ggf. Ansprechpartner und Kontakte für Fragen, ebenso die Organisatoren des Studiengangs.